BPlan 105a ist unwirksam

BPlan 105a ist unwirksam


Stellungnahme der Wählergemeinschaft Die Grünen Datteln

31.08.2021

 

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Bebauungsplan 105a der Stadt Datteln in der vergangenen Woche hat die Mitglieder der Wählergemeinschaft Die Grünen in eine euphorische Stimmung versetzt. Von den heftigen Reaktionen und dem Gegenwind, der uns im Anschluss entgegen wehte, waren wir überrascht. Es war nicht die Absicht der Wählergemeinschaft, damit politische Gegner zu provozieren, geschweige denn zu diskreditieren. Zum Zwecke dieser Stellungnahme im Nachgang der ersten Presseerklärung sind wir in einen intensiven internen Austausch getreten, was einerseits unseren basisdemokratischen Strukturen geschuldet ist, andererseits aber auch einer aufrichtigen Aufarbeitung der getroffenen Formulierungen diente.


Vertreter*innen der Wählergemeinschaft Die Grünen haben sich über Jahre in ihrer zum Ausdruck gebrachten Haltung und vertretenen Rechtsauffassung zum Standort des Kraftwerks Datteln 4 nicht wahrgenommen und in der politischen Partizipation nicht wertgeschätzt gefühlt. Nach nunmehr weit über zehn Jahren der Argumentation gegen den realisierten Standort und die Inbetriebnahme des umstrittenen Kohlekraftwerks die Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung durch das Oberverwaltungsgericht zu erfahren, war ein besonderer Moment.


Die Planung des Kraftwerks hat in der Abteilung für Bauordnung der Stadtverwaltung Datteln mehrere Jahre personelle und zeitliche Ressourcen gebunden, was der Stadtentwicklung in entscheidenden Phasen einen Hemmschuh verpasste. Das fossile Großprojekt wurde im maßgeblichen Zeitraum zwischen 2010 und 2014 gegen unsere Stimmen im Rat der Stadt Datteln immer wieder bestätigt und vorangetrieben. Die Vertreter*innen von SPD, CDU und FDP haben sich in dieser Zeit auf Sitzungsvorlagen und Stellungnahmen von RVR und anderen übergeordneten Planungsbehörden verlassen und stets zugunsten des Weiterbaus von Datteln 4 gestimmt.


Dies nun in der Pressemitteilung vom 26.08.2021 als Rechts- und Gesetzesbruch zu bezeichnen, war ein Fehler und nicht angemessen. Niemals war es unsere Absicht, Vertreter*innen der genannten Parteien und deren Wähler*innen zu diskreditieren. Realpolitik ist mühsam und moralische Überheblichkeit verhindert das Vorankommen. Wir werden Arbeitsabläufe des politischen Tagesgeschäfts nach dieser Erfahrung anpassen und daran arbeiten, dass sich dies nicht wiederholen wird.


Das Urteil der vergangenen Woche kann als erster wichtiger Schritt dafür gedeutet werden, dass mittelfristig die Betriebsgenehmigung des Kraftwerks aufgehoben wird. Dies eröffnet für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt viele Perspektiven, die wir gemeinsam mit – und nicht gegen – andere Parteien aktiv mitgestalten wollen. Unser Ziel war und ist auch zukünftig das Wohl der Stadt Datteln und ihrer Bürger*innen.

Stellungnahme der Wählergemeinschaft Die Grünen Datteln

26.08.2021


Weg mit dem Schwarzbau Datteln 4


Mit großer Freude, getragen von überschwänglicher Begeisterung, haben die Dattelner Grünen das heutige Urteil des OVG Münster zur Kenntnis genommen. Nie haben wir daran gezweifelt, dass der Bebauungsplan 105a unwirksam ist, dass der Standort Im Löringhof direkt am Kanal, in unmittelbarer Nachbarschaft zu Einzelhandel, Wohnbebauung und Kinderklinik falsch war. Schon 2009 zeigte es sich, dass die Dattelner SPD, CDU und FDP massiv versagt haben, das wiederholt sich nun 12 Jahre später erneut. Dass wir immer wieder die Schadstoff-Emissionen und deren Einfluss auf umliegende Naturschutzgebiete beklagt haben, steht im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Frühsommer, nun lässt sich aus dem Urteil des OVG Münster schließen, dass mit den Dattelner Planungen das Recht auf ein erträgliches Klima und damit die Freiheit zukünftiger Generationen nicht gewährleistet war. Und das lässt sich nicht nur an den Treibhausgasemissionen ablesen, sondern auch am jüngsten Bericht des Weltklimarats und den Unwettern in Deutschland und anderen Ländern.


Das heutige Urteil des OVG Münster gegen die Stadt Datteln beweist aber auch: Wer in unserer Stadt Vertretern von SPD, CDU und FDP Verantwortung überträgt, muss davon ausgehen, dass von ihnen Recht und Gesetz gebrochen werden, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber den Dattelner Bürgerinnen und Bürgern nicht gerecht werden, dass sie stattdessen eher den Interessen milliardenschwerer Investoren entsprechen als ihrem Hauptauftrag zu folgen, ihre politischen Entscheidungen am Wohl der hiesigen Bevölkerung auszurichten.


Auch die von der überörtlichen Politik erdachten Hilfsmittel Zielabweichung und Kohleausstiegsgesetz haben nicht geholfen, den Bebauungsplan für die größte Dreckschleuder Europas zu legitimieren. Nachdem das OVG Münster sein wegweisendes Urteil gefällt hat, dass der Bebauungsplan 105a unwirksam ist, muss Uniper das Kohlekraftwerk Datteln 4 zurückbauen. Angesichts der Klimakrise ist es ein Skandal, dass diese Dreckschleuder überhaupt in Betrieb gehen konnte.


Unsere Forderung lautet deshalb heute: Reißt den Schwarzbau Datteln 4 möglichst schnell wieder ab!

Stellungnahme des Netzwerkes „Datteln 4 stoppen wir“

26.08.2021


Das OVG Münster hat entschieden: Der Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln 4 ist rechtswidrig!


Kläger Frank Thiele fordert: „Herr Laschet, handeln Sie jetzt! Schalten sie den Schwarzbau und Klimakiller Datteln 4 sofort ab"

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Der Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist unwirksam! Die Kläger*innen und die klimapolitischen Gruppen sind natürlich erfreut und erleichtert, dass Bürger*innen und Naturschützer*innen nach langen Jahren endlich Recht bekommen haben und dass viele Millionen Tonnen CO2 zukünftig vermieden werden.


Die Kläger*innen (hier können auch konkrete Namen genannt werden) von der BI Meistersiedlung und das Netzwerk "Datteln 4 stoppen wir" fordern Landes- und Bundesregierung und den Datteln 4-Betreiber Fortum/Uniper auf, die einzig mögliche Konsequenz zu ziehen.

Die Landesregierung NRW unter Ministerpräsident und Kanzlerkandidat Laschet darf jetzt keine weitere Hängepartie mehr zulassen und muss nun schnellstmöglich die Bezirksregierung Münster anweisen, auch die immissionsrechtliche Betriebsgenehmigung für den Schwarzbau Datteln 4 zurück zu nehmen.


Die neue Bundesregierung muss den Kohleausstieg jetzt insgesamt deutlich beschleunigen: Kohlekraftwerke bis 2038 laufen zu lassen ist nicht akzeptabel - die Klimakrise wartet nicht!
 

Wir fordern zudem den Datteln 4-Betreiber Fortum/Uniper auf, das schnelle Ende des Kohlezeitalter zu akzeptieren und den Klimakiller sofort still zu legen.

Die Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster © Markus Weßling (Dattelner Morgenpost)

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