unsere gruende gegen die B474n

Minimale Entlastung der Lukaskreuzung

08.09.2021


Erklärung der Wählergemeinschaft Die Grünen Datteln zum vorgelegten Entwurf zur B 474n - in Anlehnung an die Resolution des Rates der Stadt Castrop-Rauxel, beschlossen am 02.09.2021:


Das Gesamtprojekt wird mit fortlaufender Planungszeit immer unzeitgemäßer. In den 1960er Jahren zur Unterstützung der Nordwanderung des Steinkohlebergbaus geplant, fehlt nunmehr dieses übergeordnete Ziel. Auch auf Datteln bezogen stehen die vorliegenden Planungen den heutigen Bedürfnissen und Ansprüchen der Einwohner:innen unserer Stadt entgegen. Vor dem Hintergrund der notwendigen Verkehrswende und der Erreichung der lokalen Klimaziele wirkt ein Straßenneubau im Autobahnformat über das Dattelner, Waltroper und Castroper Stadtgebiet entgegen und erscheint überhaupt nicht mehr zeitgemäß. Die über das Stadtgebiet geplante Trassenführung ist sowohl aus verkehrstechnischen, als ökologischen sowie stadtentwicklungspolitischen Gründen abzulehnen. Dies sollen folgende einzelne Aspekte aufzeigen:

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Stoppt den Flächenfraß!


25.10.2021


Bürgermeister Dora bezeichnet die Zustimmung zur Sitzungsvorlage „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 - newPark (erster Bauabschnitt) - Hier: Beschluss zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit“ einen „formalen Beschluss“, auch die Vertreter von SPD und CDU erhoffen sich eine Attraktivierung der Kommune und steigende Steuereinnahmen. In unseren Augen ist dieser Beschluss ein fatales Signal an die bundesdeutsche Klimagerechtigkeitsbewegung. Flächenfraß ist niemals mit Klimaneutralität in Einklang zu bringen. In den öffentlich-rechtlichen Medien werden erste kritische Stimmen gegen das Vorhaben laut, Es ist zu befürchten, dass sich Datteln erneut zur Lachnummer der Nation entwickelt.

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Unsere Gründe gegen den Bau der B 474n
 
Hohe Planungs-, Bau- und Unterhaltungskosten
  • ·       Planung an der Straße seit 30 Jahren, viele kostenträchtige Verfahren ohne greifbaren Nutzen – aber überflüssige Brückenwiderlager
  • ·      Steuerverschwendung durch zwei vor Gericht gescheiterte Planfeststellungsbeschlüsse Als Baukosten sind 14 Millionen im Gespräch – Behörde drückt sich vor Kostenangaben
  • ·      Ständiger Kostenfaktor für die Allgemeinheit durch laufende Unterhaltungsmaßnahmen und Pflege der Ausgleichsflächen
  • ·      Beanspruchung von Mitteln, die bei der Reparatur der vorhandenen Straßen fehlen
  • ·      Bei schrumpfender Bevölkerung steigende pro Kopf Belastung oder zunehmend marode Straßen

Viel Flächeninanspruchnahme durch Trasse und Ausgleichsflächen

  • ·       Gegenwärtig 130 Hektar Flächenverbrauch in NRW täglich, Gegensteuern erforderlich
  • ·       Durchquerung sensibler Bereiche erfordert Ausgleichsmaßnahmen auf 29 Hektar
  • ·       Bei 4 Kilometern neuer Straße unverhältnismäßig große Flächeninanspruchnahme

Belastung der Luft und der Böden durch Eintrag von Schadstoffen

  • ·       Ständiger Verweis auf Einhaltung von Grenz- und Orientierungswerte überzeugt nicht – alle Emissionen werden zu Immissionen und entfalten schädigende Wirkungen
  • ·       Eintrag der Schadstoffe jetzt auch in bisher relativ unberührte Bereiche

Durchschneidung und Schädigung hochsensibler und wertvoller Naturräume
  • ·       In Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) „Die Teipe“ stellenweise mit der Höchststufe
  • ·       Bei der Bewertung des Raumwiderstandes hohe Bewertungen durch die UVS
  • ·       Bei Einstufung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Höchstbewertung im Bereich von großer Brücke und Damm an den Kanälen

Zerstörung von Lebensräumen seltener Pflanzen- und Tierarten
  • ·       Zu wenig Rücksicht auf Habitate seltener Fledermausarten
  • ·       Bei den Vögeln Vorkommen von Rote-Liste-Arten im Bereich
  • ·       Akribische Auflistung aller Naturschätze in der UVS ohne jede Konsequenz –letztlich werden die wertvollen Lebensräume ungerührt in Anspruch genommen
  • ·       Kein Trost, dass in früheren Planungen noch mehr zerstört werden sollte
  • ·       Zweifel an der Kompensationsmöglichkeit durch Ausgleichsmaßnahmen

Zerstückelung von Wirtschaftsflächen der Landwirte
  • ·       Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen und Schwächung bäuerlicher Existenzen
  • ·       Durch Wegeabbindung Erschwerung des Zugangs zu Betriebsflächen
 
Starke Beeinträchtigung bei Sport und Freizeitaktivitäten im Bereich der Kanalzone
  • ·       Hoher Freizeit- und Erholungswert des Waldgebietes “Die Deipe“, des Bereichs an den Kanälen ,am Dattelner Meer, im Schleusenbereich Natrop
  • ·       Wertvoller Bereich für die stille Erholung zahlreicher Bürger, auch ohne Vereinsbindung
  • ·       Wichtiger Faktor bei der Imagepflege Dattelns, Hervorhebung des Wohnwertes der Stadt
  • ·       Unverträglich mit “Wohnen am Wasser“ und Regionale Fluss Stadt Land
  • ·       Ideales Gelände für Freizeitsportler (Spaziergänger, Wanderer, Jogger, Walker, Radfahrer)
  • ·       Sportanlagen und Heime des TV 09, der Tennisgemeinschaft, des DLRG
  • ·       Angestammte Stützpunkte und Bereich der Wassersportler (Ruderer und Kanuten)
  • ·       Heimatrevier der Fischereiverbände und der Angelsportler
  • ·       Besonders intensive Verlärmung durch Hochlage (5,60m) und Länge (200m) der Bücke über der ausgedehnten Wasserfläche
  • ·       Besseren Lärmschutz zumindest auf dem Brückenbauwerk verlangen
  • ·       Verlangen, dass Lärmwerte für Kanaluferbereiche, Vereinsheime, das Dattelner Meer ermittelt werden
 
Schädigung der Wochenendwohnplätze vieler Menschen
  • ·       Erholungsraum und gehegter, geliebter Wohnplatz für Wochenendcamper, Dauercamper auf drei ausgedehnten und mit Investitionen verbesserten Plätzen
  • ·       Verlärmung und deutliche Wertminderung der Kleingartenanlage und des Wohnwagenplatzes der Kanuten
  • ·       Campinganlagen sind zu fördernder Wirtschaftsfaktor der Stadt – Schwächung unverantwortlich
  • ·       Bedrohung von Existenzen und weniger Gewerbesteuer
  • ·       Verdrängung der Camper ins Münsterland erhöht die Anfahrtswege, vermehrt Verkehr
  • ·       Einstufung der Campingplätze als Mischgebiet verhindert Anspruch auf angemessenen Lärmschutz und führt zu unzumutbaren Belastungen
  • ·       Camper und Kleingärtner sind programmgemäß sehr viel im Freien, verdienen mehr, nicht weniger Lärmschutz
  • ·       Gleichstellung mit allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten verlangen(Besserer Lärmschutz)

Verlärmung des Stadtteils Hötting und der Streusiedlungen in Pelkum und Natrop
  • ·       Grundannahme der Lärmberechnung – Höchstgeschwindigkeit 70 km/h – weltfremd und unredliche Bagatellisierung der zu erwartenden Lärmbelastung
  • ·       Keine Berücksichtigung des Ausflugs- und Wochenendverkehrs – Motorradfahrer
  • ·       Keine Berücksichtigung des Umstandes, dass Schall sich über Wasser besonders gut ausbreitet
  • ·       Zusatzgeräusche durch rollenden Verkehr auf der Brücke beim Queren der Dehnungsfugen -  bei 200 m Länge mehr als bei kurzen Brücken
  • ·       Zweifel an der Berechtigung, die Streusiedlungen ohne genauere Prüfung zum Mischgebiet zu erklären
  • ·       Minderung des Verkaufswertes von Immobilien in Trassennähe

Zweifel an der Schlüssigkeit des propagierten Verkehrskonzeptes
  • ·       Vielzahl wechselnder Funktionszuschreibungen für die B 474n in drei Jahrzehnten: Bundesautobahn vierspurig (Verlängerung A 45 bis Dülmen), Fernstraße zweispurig bis Dülmen, angeblich Funktion für die Nordwanderung des Bergbaus, angeblich Funktion für die Landesverteidigung (Bundeswehr in Dülmen, Munitionsdepot in Ahsen), Erschließung der Rieselfelder, angeblich Ortsumgehungen für Datteln und Waltrop, jetzt durchgehend zweispurig von A 2 bis B 235, nicht mehr kreuzungsfrei (normale Bundesstraße)
  • ·       Offenbar nur geringe Notwendigkeit für dieses Verkehrsband, was auch erklärt, dass es beliebig abgestuft werden konnte und dass es nie zur Ausführung kam
  • ·       Jetzige alleinige Begründung Ortsumgehung und Entlastung des Ortskerns von Datteln wieder nicht stichhaltig
  • ·       “OU Datteln“ als vier Kilometer Stummel am nordöstlichen Stadtrand keinesfalls eine Ortsumgehung – für Verkehre im stark belasteten Süden Dattelns nur beim Durchfahren der Stadt erreichbar
  • ·       Anteil des reinen Durchgangsverkehrs in Datteln maximal 20 Prozent – keine Rechtfertigung für eine Ortsumgehung – Entlastung durch Maßnahmen in der Nähe der Wohnviertel nötig und erfolgversprechend
  • ·       Geringe Entlastungswirkung nur für den nicht überlasteten und leistungsfähigen Ostring, wenn Kfz anstelle des Ostrings den 3 km längeren Weg über die Waltroper Straße zur B 474n nehmen, um das Münsterland zu erreichen
  • ·       Fraglicher “Entlastungsnutzen“, wenn Erschließungsstraßen in der nördlichen Stadthälfte wie Redder Straße, Westring, Hafenstraße an die 2000 Kfz mehr bekommen
 
Zweifel an der Aussagekraft der vorgelegten Verkehrszahlen und Prognosen
  • ·       Unrealistische Faktoren bei Bevölkerung- und Verkehrsentwicklung in Kurzfassung der Verkehrsuntersuchung (Juli 2005) zur OU Datteln – hierdurch falsche Zahlen beim erwarteten Verkehrszuwachs
  • ·       In Kurzfassung 2005 völlig unlogische Verkehrsmengenangaben für Verlagerungen vom Südring und vom Ostring
  • ·       Behörde muss z. B. erklären: Wie können 8000 Kfz weniger auf dem Südring sein, wenn den Dattelner Stummel nur 6000  Kfz befahren? Warum sollen Verkehrsteilnehmer den Ostring meiden und über den Stummel fahren, wenn dieser Weg 3 km länger ist als der direkte Weg von Datteln nach Olfen? Viele weitere Ungereimtheiten, die sich aus der Ortsunkenntnis der Aachener Gutachter ergeben
  • ·       Kein Hinweis oder Bezug auf die Dauerzählstelle auf der B 235, Olfener Straße, Nordrand Datteln, obwohl dort die exaktesten und aktuellsten Zahlen
  • ·       Abgleich verlangen mit Zählergebnissen, die in diesem Sommer zur Ermittlung des Durchschnittlichen Täglichen Verkehrs (DTV) an mehreren Stellen Dattelns und Waltrops erhoben wurden und den Behörden vorliegen
  • ·       Kein Bezug auf Dattelner Generalverkehrspläne und andere Daten der Stadt
  • ·       Kein Bemühen von Straßen NRW, den potentiellen Verkehrsstrom für die OU Datteln, der aus Netzberechnungen am Computer erstellt wurde, durch ergänzende gezielte Zählungen vor Ort zu verifizieren – Hinweis auf private Zählung der Grünen vom 3. Mai 2005
  • ·       Zu Fehlern in allen Mengenangaben führende Grundannahme: Die Rieselfelder sind bereits industrialisiert und erzeugen eine große, undefinierte Menge Verkehr

Begründete Zweifel an der industriellen Nutzung der Rieselfelder und Zurückweisung einer neuen Erschließungsstraße
  • ·       Straßenbegründung mit Erschließung des newPark auf sehr tönernen Füßen
  • ·       Kaum noch Realisierungschancen nach Rückzug von Grundstückseigentümer RWE, IHK und Stadt Waltrop aus der Entwicklungsgesellschaft
  • ·       Neuorientierung der Landesregierung auf Förderung des Mittelstandes und auf Lösung der Finanzkrise
  • ·       Inselartiges Industriegebiet mitten im Grünen im Widerspruch zu zeitgemäßen landes- und raumplanerischen Grundsätzen
  • ·       Großinvestitionen nach der Wiedervereinigung und der EU-Osterweiterung nicht mehr in unserer Region
  • ·       Ehemals industriell genutzte Flächen im Ruhrgebiet wieder frei und sofort verfügbar, Rieselfelder erfordern Rieseninvestitionen in gesamte Infrastruktur bei unsicherem Ausgang
  • ·       Bereits fertig erschlossene Gebiete wie Marl/Dorsten bisher ungenutzt
  • ·       Fülle an Gegenströmungen durch eine kleine Erschließungsstraße nicht zu kompensieren
 
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschnittsbildung
  • ·       Straßenplanung, bei der ein Abschnitt vorgezogen wird, rechtlich nur mit strengen Auflagen möglich – eigenständige Verkehrsbedeutung zwingend vorgeschrieben
  • ·       Bedeutung wörtlich zu verstehen, dass nämlich eine bedeutende Verkehrsmenge bewältigt wird  (auch im Verhältnis zu den Kosten und Schäden zu sehen)
  • ·       Der bloße Umstand, dass man auf einer Abschnittsstrecke  vom Punkt A durchgehend nach Punkt B gelangen kann, dass der Abschnitt also nicht mitten auf dem Acker endet, gibt dem Abschnitt noch keine wirkliche Bedeutung
  • ·       Bei hohen Baukosten und schweren Eingriffen und Störungen nutzt der Dattelner Abschnitt nur relativ wenigen Verkehrsteilnehmern – amtlich prognostizierte Zahl von 6000 bis 8000 Kfz entschieden zu hoch
  • ·       Nach diesjähriger Verkehrszählung der Grünen höchstens 4000 Kfz realistisch
  • ·       Behörde Landesbetrieb Straßen NRW verhält sich nicht korrekt, wenn in Kenntnis der geringen Verkehrsbedeutung die Realisierung dieses Teilstückes der B 474n angestrebt wird
  • ·       Sehr hohes Prozessrisiko für die Behörde – nochmals Verschwendung von Steuergeldern
 
Zweifel an der Realisierung der B 474n in ganzer Länge
  • ·       Weniger Finanzmittel durch zunehmende Finanznot der öffentlichen Hand und hohe Verschuldung – Sanierungsbemühungen echte Gefahr für Waltroper Abschnitt
  • ·       Wenn Scheitern des newPark klar erwiesen und nicht  mehr abstreitbar, wesentliche Grundlage für den Bau des Waltroper Abschnittes weg
  • ·       Unberechenbarer politischer Entscheidungsprozess in Waltrop – Bevölkerung soll abstimmen
  • ·       Gefahr, dass OU Datteln dann einsamer, wirklich entbehrlicher Straßentorso bleibt
 
Forderung nach Vorlage einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • ·       Kosten-Nutzen- Analyse für die OU Datteln liegt Unterlagen nicht bei - von Straßen NRW die Vorlage einer Kosten-Nutzen-Berechnung verlangen
  • ·       Auskunft erbitten, ob und wie bei der Aufstellung des jetzigen Bundesverkehrswegeplanes auf Bundesebene oder auf Landesebene Kosten und Nutzen gegenüber gestellt worden sind
  • ·       Bekanntgabe der Höhe der entstehenden Baukosten verlangen, einschließlich der Planungs- Grunderwerbskosten, sowohl für die Straße als auch für Ausgleichsflächen

Alternativ die Staubekämpfung auf Wittener Straße und Castroper Straße durch gezielte Maßnahmen

  • ·       Entlastung der B 235 im Süden und Reduzierung von Staus mit einem Bündel gezielter Maßnahmen erreichbar
  • ·       z.B. Verbesserung des Verkehrsflusses durch Kreisverkehre und/oder Anlage von Abbiegespuren vor Ampeln, optimierte Ampelschaltungen, Umfahrungen für Linksabbieger Anreize zum Umstieg auf ÖPNV durch kurze Busfolge, Busspuren, Ausweitung der Gültigkeit der Preisstufe A auf größere Bereiche, bessere Serviceeinrichtungen, Werbung und Information
  • ·       Erleichterung der Radbenutzung durch komfortables Radwegenetz, Pflege der Radwege,  überdachte Fahrradplätze, Abstellboxen, Schließfachanlagen u.ä.
  • ·       Langfristig: Schaffung einer weiteren Nord-Süd-Achse im Bereich der Wohngebiete am Westrand der Stadt unter Einbeziehung von Erschließungsstraßen
  • ·       Maßnahmenbündel viel wirkungsvoller und kostengünstiger als B 474n, Nutzen nicht nur für Autobesitzer
 
Kritik an den Planungsunterlagen wegen des Anknüpfungspunktes an der L 609
  • ·       Widerspruch bei den Planungsabsichten: Straßen NRW unterstellt, dass Verkehr zum Anknüpfungspunkt mit L 609 an Münsterstraße über die L609 hergeführt wird
  • ·       Eckpunktepapier  2005 für die Überplanung des Waltroper Abschnittes mit der Festlegung, dass die Straßensiedlung  “Im Bruch“ westlich umgangen wird
  • ·       Beweis für die Unsinnigkeit, den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun – Gefahr von späteren Umbaukosten eines neuen Anschlussbereichs
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