Juristischer Erfolg

Juristischer Erfolg

10.08.2022


Ihre Klage gegen das Land NRW, vertreten durch das Polizeipräsidium Recklinghausen, war erfolgreich. Heute hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass die präventive Gewahrsamnahme durch die Polizei Recklinghausen von drei Mitarbeiter*innen des Münsteraner Institut für Theologie und Politik (ITP) am 01. Februar 2020 rechtswidrig war. Ohne dass ihnen ein Tatvorwurf gemacht werden konnte, wurden sie im Umfeld des Kohlekraftwerks Datteln IV bei einer Verkehrskontrolle im Vorhinein zu einer Protestaktion des Bündnisses „Ende Gelände“ festgenommen. Unter erniedrigenden Bedingungen wurden sie für eine Nacht entkleidet in Präventivgewahrsam festgehalten.

Dr. Julia Lis und Benedikt Kern vom Institut für Theologie und Politik in Münster   Foto: Sebastuan Balint, Dattelner Morgenpost

Bereits am 14.02.2020 hatte das gleiche Gericht entschieden, dass das Aufenthalts- und Betretungsverbot der Polizei für die Umgebung des Kraftwerkes Datteln IV für die drei Personen keinen Bestand hat. Nun stellt das VG Gelsenkirchen in dieser Vorgehensweise der Polizei einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wollen die beteiligten Mitarbeiter*innen des ITP an das Polizeipräsidium Recklinghausen eine Schadensersatzforderung stellen.


Der Theologe Benedikt Kern vom Institut für Theologie und Politik erklärt: „Wir sehen also NRW-Innenminister Reul letztlich in der Verantwortung für dieses unrechtmäßige Vorgehen der Polizei. Es bleibt zu hoffen, dass es künftig keine derartige Repression gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung mehr geben wird und stattdessen grundlegende gesellschaftliche Veränderungen möglich werden.“



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