Kritik am BPlan 100

Forderung nach Unterbrechung & Überprüfung des Bebauungsplans Nr. 100 "newPark"!


1. Das Verfahren zum Satzungsbeschluss Bebauungsplan 100 „newPark“ wird unterbrochen. Die herangezogenen Gutachten werden auf Gültigkeit und Angemessenheit überprüft und ggf. neu in Auftrag gegeben.


2. Der Entwurfsplan wird dahingehend überarbeitet, die Binnenverkehrsführung mittels einer Stichstraße zu erschließen.



1. Die Aktualität der Gutachten ist zweifelhaft
 
Seit Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplan 100 „newPark“ haben sich grundsätzliche Parameter geändert. So wurde u.a. die Satzung weg von einer kleinteiligen Vermarktung hin zu 50 ha großen Teilstücken geändert.
 Die Gutachten, die in der Planung zugrunde gelegt und auf die sich im weiteren Verlauf berufen wurde sind somit überholt und ungültig. Auch, weil Gutachten, die für Datteln 4 erstellt wurden, in die Planung einbezogen wurden, von welchen sich die Gutachter:innen mittlerweile teilweise selbst distanzieren (vgl. Critical Load Gutachten, Öko Data).



2. Die Binnenerschließung bedarf einer Überarbeitung


Weiterhin zieht die geänderte Flächengröße auch eine logische Neuplanung der Binnenerschließung nach sich. Zum Erreichen größerer Teilstücke genügt eine Stichstraße, die günstiger zu erschließen und auch günstiger im Unterhalt ist.

Die vorgeschlagene Überarbeitung des Entwurfsplans, um eine Stichstraße zur Erschließung der Binnenverkehrsführung einzuführen, ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Erstens ermöglicht eine solche Straßenführung eine bessere Verkehrslenkung innerhalb des newParks. Durch die Schaffung einer Stichstraße können Verkehrsströme gezielt gelenkt und eine effiziente Anbindung an die umliegenden Straßennetze gewährleistet werden. Dies reduziert potenzielle Verkehrsengpässe und verbessert die Mobilität innerhalb des Gebiets.


Zweitens kann eine Stichstraße dazu beitragen, die Umweltauswirkungen des Projekts zu minimieren. Indem der Verkehr innerhalb des newParks auf die Stichstraße konzentriert wird, kann eine größere Fläche für Grünflächen, Fußgänger- und Fahrradwege reserviert werden. Dies fördert eine nachhaltige Mobilität und schafft ein angenehmes und umweltfreundliches Umfeld innerhalb des newParks.

Drittens bewirkt die Überarbeitung des Entwurfsplans durch weniger Straßenbau eine günstigere Erstellung und langfristige Unterhaltung und bietet Flexibilität für zukünftige Erweiterungen und Anpassungen der Verkehrsinfrastruktur. So kann das Verkehrssystem ohne größere Eingriffe in das bereits bestehende Straßennetz integriert werden.



3. Rechtssicherheit


Ziel ist die rechtssichere Durchführung des Verfahrens, insbesondere der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Hier haben Organisationen bereits juristische Handhabe angekündigt.

Die Unterbrechung des Verfahrens ermöglicht es uns, die Gültigkeit und Angemessenheit der herangezogenen Gutachten zu überprüfen. Da der Bebauungsplan einen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung und Lebensqualität der Region haben wird, ist es von größter Bedeutung, dass die zugrunde liegenden Gutachten vollständig und korrekt sind. Durch eine umfassende Überprüfung können wir sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte angemessen berücksichtigt wurden und die daraus resultierenden Entscheidungen auf einer soliden Grundlage basieren. Eine sorgfältige Neuauftragsvergabe von Gutachten, falls erforderlich, gewährleistet eine unvoreingenommene und objektive Bewertung des Bebauungsplans.

 


Unser Fazit:


Insgesamt werden die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Unterbrechung des Verfahrens und zur Überarbeitung des Entwurfsplans des Bebauungsplans 100 "newPark" in Datteln sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Bedürfnissen der Region gerecht. Sie gewährleisten eine fundierte Entscheidungsfindung, die sowohl ökologische als auch verkehrstechnische Aspekte berücksichtigt.

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