Verzicht auf Wahlplakate

Verzicht auf Wahlplakate

16.02.2022


Seit Mitte des Monats erlaubt es die Sondernutzungssatzung der Stadt Datteln politischen Parteien, im öffentlichen Raum für die Landtagswahl im Mai Plakate aufzustellen. Noch ist nicht viel davon zu sehen. Muss der ganze Plastikmüll sein? Müssen an jedem Baum und Laternenmast die Druckerzeugnisse der Parteien hängen? Und nicht zuletzt: Hängt die Wahlentscheidung von einem Plakat ab?

Was wir bei der Kommunalwahl 2020 noch für richtig und sinnvoll hielten, das Aufhängen von Plakaten an Laternen und Straßenmasten, werden wir in diesem Jahr nicht wiederholen.

Auch wir kennen die Untersuchungen, ob Plakate im öffentlichen Raum einen Nutzen bringen, wenn es darum geht, sich als Partei bekannt zu machen, auch in den Zeiten von facebook, instagram oder twitter. Diese Untersuchungen besagen, dass die altbekannten und bewährten Wahlplakate noch eine andere Funktion haben als das Werben um die Stimmen der Wahlberechtigen: im öffentlichen Raum sind sie für die Bürgerinnen und Bürger das sichtbare Zeichen, dass man als politische Gruppe noch vor Ort aktiv ist.


Mit dem Argument, es sei gelebter Klima- und Umweltschutz, hat die Dattelner FDP vorgeschlagen, im anstehenden Landtagswahlkampf die Zahl der Wahlplakate drastisch zu reduzieren. Der Fraktionsvorsitzende Robert Golda denkt da an 100 Plakate, die jede der kandidierenden Parteien im Stadtgebiet aufstellen darf.


Gut so! Die FDP möchte sich einvernehmlich auf eine geringere Zahl von Wahlplakaten verständigen, wir tun es einfach, unabhängig vom Verhalten der anderen Parteien. Denn es geht noch ressourcenschonender und umweltfreundlicher. Die Wählergemeinschaft Die Grünen hat im letzten Jahr vor der Bundestagswahl zehn Plakate im Format DIN A0 aufgehängt, zusätzlich drei mobile und wiederverwendbare Werbegroßflächen, sog. „Wesselmänner“, aufgestellt. In diesem Jahr werden wir ganz auf Plakate verzichten und uns auf fünf „Wesselmänner“ beschränken – auch mit dem Ziel der Abfallvermeidung. Wir werden den Wahlkampf vor allen digital in den sozialen Medien und an den Wahlständen in der Fußgängerzone bestreiten.

Die Stadt hat das Aufstellen von Wahlplakaten in der Sondernutzungssatzung geregelt. Demnach sind Wahlplakate in einem Zeitraum von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag erlaubnis- und gebührenfrei zulässig. Eine Beschränkung der Anzahl gibt es nicht. Straßen, Plätze und Wege müssen aber weiter nutzbar sein. Verkehrseinrichtungen (Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen) dürfen nicht verdeckt bzw. in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt werden, und auch sonstige Sichtbehinderungen für den Verkehr dürfen nicht entstehen. In der Satzung steht keine Frist, bis wann die Plakate wieder abgenommen werden müssen. Nach Angaben der Verwaltung muss dies unmittelbar nach der Wahl erfolgen, den Parteien und Wählergemeinschaften wird dafür eine Woche Zeit gegeben.




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Aus Datteln für Datteln in den Landtag: Maximilian Großer


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