Archiv 2016

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Grüne Themen 2016



Antisemitismus

- "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus"


B 474n

- Einwendungen gegen die Planfeststellung


Innenstadtentwicklung

- Anfrage zur Errichtung eines Fachmarktzentrums Am Schemm


Wählergemeinschaft Die Grünen

- Dr. Zerwas ergänzt die Ratsfraktion der Grünen


Zentraldeponie Löringhof

- Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren

Einwendungen gegen die Planfeststellung für den Neubau der B474n Ortsumgehung Waltrop (Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest A 2 / A 45 bis L 609) von Bau-km 0-550.000 bis Bau-km 7+770.000
17.12.2016


Es wird zurzeit und zum wiederholten Male das Planfeststellungsverfahren für den ersten Abschnitt der in Dauerplanung befindlichen B 474n durchgeführt. Allen Beteiligten ist aber klar, dass es um die ganze Straße geht und dass bei der Beurteilung der Maßnahme auch der zweite Dattelner Abschnitt bis zur B 235 mitzudenken ist, der in den Jahren 2005 bis 2007 im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen stand und für den immer noch kein Baurecht erwirkt werden konnte. Für uns Einwender und Einwenderinnen aus dem Raum Datteln, die den zweiten Abschnitt aus den häufig dargelegten Gründen entschieden ablehnen, liegt es natürlich nahe, sich auch kritisch mit dem Anfang des auf insgesamt etwa 12 Kilometer geschrumpften Straßenprojektes zu befassen.

Im Laufe der mehr als 40jährigen Straßengeschichte B 474n sind die sich nördlich einmal anschließenden Abschnitte bis in den Raum Dülmen auf der Strecke geblieben, zum Teil auch durch Anwohnerklagen gestoppt. Angesichts der großen Probleme, die der Straßenverlauf zwischen Waltrop und Datteln, durch sensiblere Gebiete als im Münsterland, zwangsläufig mit sich bringt, gibt es noch genug Hoffnung, dass eines Tages das ganze Projekt B 474n abgeblasen wird und dass die Straßenbaubehörden sich sinnvolleren und zielführenderen Aufgaben  zuwenden können.   

Die lange Planungsgeschichte dieser ehemals angedachten Fortführung der Bundesautobahn A 45, jetzt zur einfachen Bundestraße herabgestuft und im Wesentlichen auf der alten Autobahnlinie als zwei Ortsumgehungen umdefiniert, hat aus unserer Sicht mehr als deutlich gemacht, dass die Schaffung einer weiteren Straßentrasse zwischen der A 2 bei Dortmund-Mengede und dem Raum Olfen an Waltrop und Datteln vorbei sehr wahrscheinlich zum Scheitern verurteilt sein wird. Der seit 1991 schon einmal bestehende Planfeststellungsbeschluss für das Waltroper Teilstück wurde ja 1994 vom OVG Münster wieder aufgehoben, weil es gravierende Abwägungsmängel gab und die Bedeutung von Natur und Freiraumschutz zu kurz gekommen war.  Die Beschaffenheit des Naturraumes löst wegen des außergewöhnlich großen Raumwiderstandes so viele Konflikte aus, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht zugunsten einer Realisierung der Straße gestaltet werden kann. Besonders wenn es vor Gericht auffällt, dass die Verkehrsbedeutung nach oben gepuscht werden musste und die Begründungen für die Verkehrsbedeutung immer wieder gewechselt werden. Brauchte man in früheren Zeiten die Erreichbarkeit der Bundeswehrstandorte im Raum Dülmen oder anschließend die Nordwanderung des Bergbaus ins Münsterland als Sinnstiftung für die Verlängerung der A 45, ist es jetzt der planerisch alles andere als gesicherte newPark, an dem die angebliche Erforderlichkeit der B 474n nun aufgehängt wird. Dass die Entlastungswirkung für die Ortsdurchfahrten von Waltrop und Datteln reichlich gering sein wird, ist ja sogar in den ausgelegten Unterlagen zugegeben.

Vor allem bei den Dattelner Bürgerinnen und Bürgern, die das Geschehen um die B 474n über einen langen Zeitraum mitverfolgt haben und die Straßenplaner haben kommen und gehen sehen, löst es vor allem Verärgerung aus, dass Politik und Straßenbauverwaltung aus all den gemachten Erfahrungen nicht zu der Entscheidung gekommen sind, das Projekt B 474n aufzugeben und die einzusparenden erheblichen Mittel der versprochenen Sanierung der maroden Infrastruktur in NRW zukommen zu lassen. Wir finden wirklich, dass in 40 Jahren Planungsgeschehen schon viel zu viel Steuergeld unnütz geflossen ist und vorschnell Flächen aufgekauft worden sind. Ein für alle mahnendes Denkmal haben sich die planenden Behörden mit dem Brückentorso am Datteln-Hamm-Kanal errichtet. Wir hätten darauf verzichten können. Wir haben in den Planunterlagen keinen Hinweis darauf gefunden, was damit mal zu wessen Lasten passieren soll.

Und wir können aus den Planungsunterlagen  nicht den Schluss ziehen, dass mit einer weitgehenden Verschiebung der Trasse im Waltroper Raum und in Oberwiese nach Westen die Konflikte lösbarer geworden und die Belastungen für Mensch, Natur und Landschaft wesentlich geringer geworden sind.

Es wird inzwischen verstärkt über eine bevorstehende Verkehrswende nachgedacht und diskutiert. Vielen wird klar, dass es gewichtige Faktoren gibt, die zu einer Änderung der gewohnten Mobilität und von wirtschaftlichen Tätigkeiten zwingen. Die nachwachsende Generation fährt weniger mit dem Auto. Der öffentliche Verkehr wird wie in den fortschrittlichen europäischen Nachbarländern auch in Deutschland stark ausgebaut werden. Jetzt noch die Vorstellungen von gestern unbeirrt weiter zu verfolgen und noch schnell wertvolle Naturräume zu zerschneiden und weitere Straßendämme in die Landschaft zu stellen, ist doch erkennbar sinnlos. Die lange Planungszeit und die wegen der geringen Verkehrsbedeutung immer wieder eingetretenen Verzögerungen bieten den Beteiligten doch die seltene Chance, jetzt noch rechtzeitig zur Nullvariante überzugehen.

Zentraldeponie Löringhof


Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 2 KrWG und Schriftliche Stellungnahme der Stadt Datteln nach § 74 VwVfG - Antrag der Wählergemeinschaft Die Grünen im Rat der Stadt Datteln   
27.09.2017

Die Fraktion der Wählergemeinschaft Die Grünen beantragt gemäß § 3 GO für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Datteln zu beschließen:
1. Bei der Stellungnahme der Stadt Datteln zum Antrag gemäß § 35 Abs. 2 KrWG zur Erhöhung der Zentraldeponie Datteln wird folgender Aspekt in die Argumentation aufgenommen:
Bei der Oberflächengestaltung der südlichen Teile des Areals wird eine Photovoltaikanlage planerisch vorbereitet.
2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, nach Durchführungs- und Finanzierungsmöglichkeiten zur Realisierung einer großflächigen Photovoltaikanlage zu suchen und den Gremien des Rats vorzustellen.

Begründung zum Verfahren:
Als TOP 6 der 18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr vom 20.09.2016 wurde die Erhöhung der Zentraldeponie Datteln zur Ablagerung von Abfällen nebst Änderung der Oberflächenabdichtung und Entgasung zur Kenntnisnahme vorgestellt. Die Stadt Datteln ist als betroffene Gemeinde und Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme bis 18.10.2016 aufgefordert.
Die Einbringung dieses Antrags als TOP bei der nächsten Ratssitzung wäre für die Eingabefrist zu spät, daher wird um vordringliche Behandlung dieses Antrags im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss gebeten.

Begründung zur Sache:
Kommunen sind gehalten innerhalb ihres Gebiets langfristig Möglichkeiten zur Produktion erneuerbarer Energie (auch der Solarenergie) vorzuhalten. Dieser Schritt wird im Zuge des noch zu erarbeitenden Klimakonzepts der Stadt Datteln noch an Bedeutung gewinnen. Einstweilen sollte die Stadtplanung darauf ausgelegt sein, solche Flächen, die bereits mit einer ersten und zweiten industriellen Nutzung belegt sind, in Flächen umzuwandeln, die diesem Zweck dienen. Der Flächenverbrauch von landwirtschaftlich genutzten und bisher unberührten Flächen kann so reduziert werden und alternativen Konzepten vorbehalten bleiben.


Die Deponie Datteln bietet eine ausreichend große Fläche, die für den wirtschaftlichen Betrieb einer Freiflächenanlage benötigt wird (mindestens 1 ha). Die nach der Aufschüttung entstandene Haldendeponie mit einer nach Süden ausgerichteten Böschung weist günstige Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf. Auf dieser Fläche können die Module in dichter Anordnung aufgestellt werden, ohne Ertragseinbußen durch Verschattung zu erfahren. Der Betrieb dieser Photovoltaikanlage verträgt sich mit den Zielen der im Antrag der AGR angestrebten Rekultivierung, da diese im Bereich des Südhangs auf eine niedrigwüchsige Vegetation ausgerichtet ist. Ggf. kann das endgültige Rekultivierungsziel für die Dauer der Nutzung der Photovoltaikanlage zugunsten einer systemverträglichen Gras-Kraut-Vegetation ausgesetzt werden. Da die Rekultivierungsschicht 1,30 m mächtig werden soll, ist auch eine Verankerung der Tragepfosten möglich, ohne, dass die Abdichtungsschicht beeinträchtigt wird.


An dieser Stelle sei auf die in Dortmund-Grevel durch die Entegro errichtete 2,4 MW Anlage auf der ehemaligen Deponie verwiesen. Die 3 ha Anlage besteht aus 14592 Solarmodulen, die auf Pfosten mit 1 m Eindringtiefe gelagert sind. Die Anlage wird in der Hauptsache betrieben durch die Entegro, dazu kommt eine etwa zu 25% angelegte Finanzierung durch Bürgerbeteiligungen. Auch für Datteln ist eine solche Bürgerbeteiligung anzustreben, da die Akzeptanz des gesamten Geländes so optimiert wird.


Gegenüber einem eigenen Planfeststellungsverfahren birgt das Plangenehmigungsverfahren innerhalb des Genehmigungsverfahrens zur Erhöhung der Deponie verfahrensrechtliche Erleichterungen: Öffentlichkeitsbeteiligung und Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Plangenehmigungsverfahren werden entbehrlich.


Die Aufnahme der Forderung zur planerischen Vorbereitung einer Photovoltaikanlage auf dem abgeschlossenen Deponiehang ist unabhängig von einer etwaigen Ablehnung der Erhöhung in der Stellungnahme der Sta
dt nach § 35 Abs. 2 KrWG.

Dr. Zerwas ergänzt die Ratsfraktion der Grünen
06.09.2016

Sigrid Lichtenthäler hat gegenüber der Wählergemeinschaft Die Grünen Datteln erklärt, dass Sie für sich die Entscheidung getroffen hat, die Mitarbeit in der Gruppe zu beenden und ihr Ratsmandat zurück zu geben.
Sigrid Lichtenthäler war seit 2004 bei den Dattelner Grünen aktiv und wurde bei der Kommunalwahl im Jahr 2009 erstmals für die Wählergemeinschaft in den Rat der Stadt Datteln gewählt. Zuletzt war sie im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr aktiv. Ein besonderes Anliegen war ihr der Widerstand gegen das umstrittene Kohlekraftwerk. Ein starkes Engagement galt auch den Menschen, die in Datteln während ihres Asylverfahrens in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen und von Sozialleistungen abhängig sind.
Die Wählergemeinschaft dankt Sigrid Lichtenthäler für die von ihr geleistete politische Arbeit.

Als Nachfolger wird Dr. Marco Zerwas für die Dattelner Grünen in den Rat der Stadt einziehen. Marco Zerwas ist seit 2013 in der Wählergemeinschaft politisch aktiv. Seit der letzten Kommunalwahl vertritt er bereits als Sachkundiger Bürger die Grünen im Schul- und Kulturausschuss.
Als die Schwerpunktthemen seines Engagements bezeichnet der 38jährige Lehrer neben der Schul- und Kulturpolitik den Klimaschutz und das Bestreben, Datteln für junge Familien attraktiver zu gestalten. Im Sinne nachhaltiger Stadtentwicklung setzt sich Zerwas für eine effiziente Abwicklung ehemaliger Industrieanlagen ein, deren Flächen positiv in neue Gewerbegebiete und für die Bürgerinnen und Bürger in Naherholungsgebiete entwickelt werden sollen.

Anfrage zur Errichtung eines Fachmarktzentrums Am Schemm
08.03.2016


Fragen an Bürgermeister André Dora:

1, Entsprechen die Aussagen von Herrn Marscheider in der Ratssitzung vom 16.09.2015 der Wirklichkeit?
Fachbereichsleiter Marscheider stellt die verbindliche Absichtserklärung der Firma ITB EKZ Datteln B.V. & Co. KG vor und erläutert detailliert deren Inhalt. Mit der Übernahme der in der Absichtserklärung genannten Verpflichtungen durch den Vorhabenträger sind die von der Politik gestellten Anforderungen aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr am 18.08.2015 erfüllt. (Aus: Top 15 der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates am 16.09.2015, Stadthalle)

2. Können Sie uns das Schreiben der Firma ITB EKZ Datteln B.V. & Co. KG zukommen lassen, in der sie sich verbindlich bereit erklärt, daß ein drittes Gutachten zur Einzelhandelsverträglichkeit durch die Stadt auf Kosten des Vorhabenträgers in Auftrag gegeben wird, damit seitens der Stadt eine fachgerechte Abwägung vorgenommen werden kann. (In den uns bisher überlassenen Schreiben fehlt dazu jeder Hinweis.)

3. Welche rechtliche Konsequenzen hat es, wenn der Rat in der Sitzung – vor der Beschlußfassung – von einem städtischen Mitarbeiter nicht aufrichtig / falsch informiert worden wäre?

Wie angreifbar ist ein B-Plan in einem Normenkontrollverfahren, in dem festgestellt werden könnte, daß der Rat eine Grundsatzentscheidung gefällt hat, weil er einer – offensichtlich fehlerhaften – Information eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung vertraut hat?

Einige Bemerkungen zum Sachverhalt und zur Vorgeschichte:

Aus: Top 2 der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr am 18.08.2015, Sitzungssaal Rathaus:

Bis zur Ratssitzung am 16.09.2015 sind insbesondere für die Verwaltung die folgenden konkreten Anforderungen zu klären und verbindliche Aussagen des Projektträgers einzuholen:
· dass der Vorhabenträger die Kosten des Verfahrens trägt,
· dass in einem Durchführungsvertrag das Nutzungskonzept abgestimmt und auch die Ansiedlung eines Elektro- und Elektronikfachmarktes festgelegt wird,
· dass eine vertragliche Regelung bzgl. der Nutzung und Bewirtschaftung einschließlich Finanzierung der neuen Parkplätze im Fachmarktzentrum sowie der verbleibenden Parkplätze auf dem Schemm getroffen wird,
· dass die Gestaltung der verbleibenden Parkplätze einschließlich Grüngestaltung auf dem Schemm geregelt wird und
· dass ein drittes Gutachten zur Einzelhandelsverträglichkeit durch die Stadt auf Kosten des Vorhabenträgers in Auftrag gegeben wird, damit seitens der Stadt eine fachgerechte Abwägung vorgenommen werden kann.

Für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr am 02.02.2016 ist den Ratsmitgliedern diese Absichtserklärung der Firma ITB EKZ Datteln B.V. & Co. KG als Anlage zum Beschlußentwurf vorgelegt worden.

In dieser „Verbindlichen Absichtserklärung der Firma ITB EKZ Datteln B.V. & Co. KG, die als Grundlage des Beschlusses zur Errichtung eines Fachmarktzentrums „Am Schemm“ und städtebauliche Begleitmaßnahmen dienen soll, ist nun aber nicht die Rede davon, daß der Vorhabenträger sich bereit erklärt, daß ein drittes Gutachten zur Einzelhandelsverträglichkeit durch die Stadt auf Kosten des Vorhabenträgers in Auftrag gegeben wird, damit seitens der Stadt eine fachgerechte Abwägung vorgenommen werden kann.

Die Frakton der Wählergemeinschaft Die Grünen im Rat der Stadt Datteln bittet den Bürgermeister, die Fragen entweder im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr am 15.03.2016 oder im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 16.03. 2016 zu beantworten.

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus"


Ein Kommentar unseres Fraktionsmitgliedes Milan Kroffke:
27.01.2016

"Heute ist der "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus".
Der Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau. 70 Jahre danach leben wir wieder in einer Welt, in der Hass, Angst und Vorurteile dem gesunden Menschenverstand entgegenstehen und -scheinbar überwiegen. In der einzelne Minderheiten aufgrund idiotischer Propaganda diffamiert und ausgegrenzt werden.

Leider ist das Einzige, was wir Menschen in diesen 70 Jahren dazugelernt haben, wie die Medien es noch besser als damals schaffen, die Bevölkerung zu verunsichern und in Panik zu versetzen und sie so gegenseitig aufzuhetzen. Dass das perfekt gelingt merkt man tagtäglich im Gespräch mit "dem besorgten Bürger von nebenan".

Macht weiter so! Stachelt auf, damit endlich mehr Durchschnittsdeutsche in die Waffenläden der Nation rennen und sich Selbstverteidigungsausrüstung kaufen.

Legt weiter demagogische Brände, damit der Mob sich endlich wieder zu einer Flächendeckenden Bürgerwehr zusammentut und "für Recht und Ordnung" sorgend, marodierend durch die Straßen zieht. 70 Jahre friedliches Zusammenleben sind schließlich genug!
Goebbels wäre stolz gewesen, hätte er selbst es schließlich nicht besser hinbekommen!"
FOTO: Einfahrt zum KZ Auschwitz-Birkenau 27.01.1945 Quelle Wikipedia

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