Allen Städten im Kreis Recklinghausen hat die Bezirksregierung Münster ihre diesjährigen Haushalte genehmigt – allen außer Datteln!
Was ist geschehen, dass Münster zu dieser drastischen Maßnahme greift und einer Stadt die Genehmigung des bereits im November 2018 fristgemäß verabschiedeten Haushaltes für das Jahr 2019 verweigert?
Es geht bei dieser Geschichte um die Summe von 3,5 Millionen Euro, die im Haushaltsplan 2019 als außerordentliche Erträge eingestellt sind (HH 2019, S. 421), die sich bislang aber nicht realisieren lassen. Und sollte diese Summe bis zum Jahresende dem städtischen Konto nicht gutgeschrieben werden können, droht der von Münster geforderte Haushaltsausgleich im laufenden Jahr zu platzen. Welche Folgen dies für den Bürgermeister und die von ihm geführte Stadtverwaltung haben, ist bisher nur schemenhaft zu erkennen.
Sitz des Dattelner Betriebshofes an der Emscher-Lippe-Straße
Natürlich haben Rat und Verwaltung eine Arbeitsgruppe gebildet, um die Kuh vom Eis zu holen. Druck wird aufgebaut, um Gefügigkeit zu erreichen; Gegendruck wird erzeugt, um der Verwaltungsspitze zu zeigen, dass die Politiker verärgert sind über die städtische Heimlichtuerei. Jetzt wird größtmögliche Transparenz versprochen und absolute Verschwiegenheit gefordert.
Wer trägt nun die Verantwortung für die aktuelle Situation? Der Rat? - Weil er dem Wunsch des Bürgermeisters und des Kämmerers nicht bedingungslos gefolgt ist und in der letzten Ratssitzung nicht die Gründung eier eigenbetrieblichen Einrichtung beschlossen hat. Der Bürgermeister und der Kämmerer? - Weil sie es versäumt haben, im Vorfeld der erhofften Zustimmung die Ratsvertreter frühzeitig umfassend zu informieren und eine positive Grundstimmung für diese Idee zu erzeugen. War der politischen Mehrheit im letzten Herbst eigentlich klar, dass sie der Gründung einer eigenbetrieblichen Enrichtung zugestimmt haben, als sie Ende November dem Haushalt 2019 zugestimmt haben?
In der Zeitung war am 22. Mai zu lesen, dass der Grund für das aktuelle Haushaltsdilemma im Dattelner Rathaus in der fehlenden spontanen Bereitschaft des Rates zu suchen sei, die städischen Aufgabenfelder Entwässerung, Abfallbeseitigung, Recyclinghof, Straßenunterhalt und Bewirtschaftung der Friedhöfe und Grünanlagen in einer eigenbetrieblichen Einrichtung neu zu organisieren. Jetzt erklären Sie mal einem Laien die Zauberformel, warum und wie sich durch die Gründung eines solchen Eigenbetriebs im städtischen Haushalt mir nichts dir nichts ein Mehr von 3,5 Mio. Euro ergibt. In der Zeitung vom 22. Mai wurde es so erklärt: „Um diese Summe erhöht sich der Bilanzwert der Stadt, wenn der Eigenbetrieb gegründet wird. Kommt dieser nicht, fehlt entsprechend das Geld im Haushalt, auch wenn es hier eigentlich nur buchhalterisch eine Rolle spielt. Nach dem Motto: von der linken in die rechte Tasche der Stadtkasse. Aber die Stadt schafft hiermit neues Vermögen.“ - Wenn Sie das verstanden haben, müssen Sie Banker oder Buchhalter sein.
In den öffentlichen zugänglichen Vorlagen und Sitzungen wurden - statt der trockenen buchtechnischen Gründe – als Argumente für den Übergang zur neuen Organisationsform genannt: ein Motivationsschub der Mitarbeiter, eine Effizienzsteigerung der Arbeitsabläufe, kurzfristige Erstellung eines revidierten Personalentwicklungskonzeptes. Diese berechtigten Maßnahmen von der Organisationsform abhängig zu machen, erscheint jedoch abstrus. Sind es nicht vielmehr Sachverstand und Fingerspitzengefühl des Fachdienstleiters und seiner Vorgesetzten, die für diese Dinge zuständig sind? - Über die Daumenschrauben, die die Bezirksregierung Münster der Stadt Datteln auferlegt, erfahren die Ratsvertreter nur hinter verschlossenen Türen und aus der Zeitung.
Wie sollen wir als kleine Fraktion, die dem Haushalt 2019 nicht zugestimmt hat, dieses lieblose Vorgehen der Verwaltung in dieser Frage der Gründung einer eigenbetrieblichen Einrichtung zum jetzigen Zeitpunkt beurteilen? Zwar haben die Verwaltung und der beauftragte Steuerberater – nach massiver Kritik aus den Reihen der Ratsvertreter - unterdessen den Mitgliedern der gegründeten Arbeitsgruppe detailliertere Informationen über den Zweck der Gründung, die Rechtsgrundlagen des Betriebes und über wirtschaftliche Fragen an die Hand gegeben. Der Nutzen der neu zu gründenden Einrichtung für Mitarbeiter und Bürger muss allerdings noch verdeutlicht werden.