14.09.2022
Auf Anregung der Wählergemeinschaft Die Grünen hat der Rat der Stadt Datteln in seiner Sitzung am 14.09.2022 beschlossen, der „Charta der Friedhofskultur“ beizutreten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die dazu erforderlichen Schritte einzuleiten.
Friedhöfe haben in unserer Gesellschaft einen historischen, sozialen, kulturellen, religiösen und ökologischen Wert. Als Orte der Erinnerung und Trauer, aber auch der Erholung und Ruhe haben sie für Menschen oftmals eine besondere Bedeutung. Bereits im März 2020 hat die Kultusministerkonferenz auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission beschlossen, die „Friedhofskultur in Deutschland“ als ‚Immaterielles Kulturerbe’ aufzunehmen.
Von wichtigen Institutionen und Verbänden des deutschen Friedhofswesens wurde daraufhin die „Charta der Friedhofskultur“ erarbeitet; gemeinschaftlich haben sie diese Charta aufgesetzt und im Rahmen eines Festaktes am 18. November 2021 unterzeichnet. Ihr Ziel ist es, die Bedeutsamkeit der Friedhöfe für die Gesellschaft hervorzuheben und sich für den Erhalt der Friedhofskultur einzusetzen.
Durch ihren Beitritt zu dieser Charta macht nun auch die Stadt Datteln ihr Engagement für die Friedhofskultur öffentlich sichtbar, sie betont den Wert der Friedhöfe für die Menschen und für unsere Gesellschaft. Darüber hinaus setzt sie ein klares Signal zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Friedhofskultur im Sinne des ‚Immateriellen Kulturerbes‘ „Friedhofskultur in Deutschland“.
Mit dem Ratsbeschluss, der „Charta der Friedhofskultur“ beizutreten, übernimmt die Stadt Datteln die folgenden Selbstverpflichtungen:
• Sie unterschreibt die Leitsätze der „Charta der Friedhofskultur“ und fühlt sich ihnen verpflichtet.
• Sie bekennt sich klar zum Wert der Friedhöfe für unsere Gesellschaft.
• Sie tritt sichtbar nach außen für die Friedhofskultur ein.
• Sie versteht sich als gestaltender Teil des Immateriellen Kulturerbes „Friedhofskultur in
Deutschland“.
• Sie unterstreicht die Bedeutung von Erhalt, Pflege und Weiterentwicklung dieses Kulturgutes.
Die Leitsätze, zu denen sich die Stadt mit ihrem Beitritt zur „Charta der Friedhofskultur" bekennt, sind die Folgenden:
Wir erwarten, dass die Stadt nach dem Erhalt der Beitrittsurkunde ihren Beitritt zur „Charta der Friedhofskultur“ öffentlichkeitswirksam vollzieht.