Hin zu Fahrradstrassen

Hin zu Fahrradstraßen

30.06.2023


Unseren Antrag auf die Einrichtung von Fahrradstraßen hatten wir im vergangenen Herbst gestellt. Vorrangig ging es uns um sicherere Verkehrswege für Fahrradfahrende, die unsere Dattelner Straßen nutzen, um bestens geregelt und problemlos vom nahe gelegenen Ruhrgebiet in die Waldgebiete der Haard, an die Kanäle oder ins nördlich gelegene Münsterland zu gelangen. Dabei war uns als Antragstellerin klar, dass auch Autos auf Fahrradstraßen fahren dürfen, dass sie aber besondere zusätzliche Rücksichten auf die Fahrradfahrenden nehmen müssen – Begrenzung des Tempos, eingeschränkte Überholmöglichkeiten, Vorfahrtregelungen.

Nach sorgfältiger Prüfung der Fahrradstraßenproblematik durch die Verwaltung und mehrmaliger Beratung im zuständigen Mobilitätsausschuss hat der Antrag jetzt den Rat der Stadt erreicht. Diejenigen unter uns, die mit den zeitlichen Abläufen von Entscheidungsfindungen nicht so vertraut sind, sollten nun aber nicht denken, dass der Rat in seiner jüngsten Sitzung bereits die eine oder andere geeignete Straße im weitläufigen Stadtgebiet zur Fahrradstraße erklärt hat.


Nach neunmonatigem Beratungsprozess verständigten sich die Ratsvertreter*innen darauf, dass mit der Einrichtung von Fahrradstraßen für Datteln folgende wichtige, längst überfällige Ziele verfolgt werden:

  • Priorisierung des Radverkehrs gegenüber dem MIV – Schaffung eines Hauptroutennetzes für den Radverkehr in Datteln
  • Bündelung von Radverkehrsströmen
  • Steigerung des Radverkehrsanteils, insbesondere im Bereich der Nahmobilität
  • Angebot als Ausweichstrecke zu hoch belasteten Kfz-Verkehrsachse
  • Verbindung bedeutender Quellen und Ziele (u.a. Wohnen, Arbeiten, Schule, Innenstadt, Freizeit- und Infrastruktureinrichtungen)
  • Steigerung der Verkehrssicherheit u.a. auf Schulwegen
  • Komfortable und zügig zugefahrene Verbindungen anbieten u.a. durch Vorfahrtsregelung für die Fahrradstraße
  • Mit einer einheitlichen Gestaltung soll ein Beitrag geleistet werden, eine hohe Akzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern*innen und einen hohen Wiedererkennungswert zu erzielen.

Neben diesem ersten Beschluss, dass in Datteln ein Netz aus Straßen für den Radverkehr entstehen soll, nicht nur für Erholungssuchende, sondern auch für den Schulwegverkehr und für die Fahrt in die Innenstadt, hat der Rat den weiteren wichtigen, wegweisenden Beschluss gefasst, dass für die Einrichtung von Fahrradstraßen in Datteln Qualitätsstandards und Gestaltungsmerkmale festgelegt werden.


Qualitätsstandards auf Dattelner Fahrradstraßen

  • Die Regelbreite der Fahrgasse einer Fahrradstraße soll mindestens 4,00 m betragen.
  • Weiße gestrichelte Leitlinien werden im Abstand von 0,50 m vom Fahrbahnrad (Leitlinie kann im Sicherheitsstreifen markiert werden) aufgebracht.
  • Die Gesamtbreite der Fahrradstraße beläuft sich somit auf mindestens 5,00 m.
  • Ausnahmen: Die Mindestbreite der Fahrgasse von 3,50 m soll nicht unterschritten werden.
  • Die weiße gestrichelte Leitlinie darf in Ausnahmen direkt am Fahrbahnrad markiert werden.
  • Organisation des Parkens durch Ausweisen von Parkstreifen oder Markierungen (Längsparken) auf der Fahrbahn.
  • 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr (Markierung liegt im Sicherheitstrennstreifen).
  • Der Beginn der Fahrradstraße wird mit einer flächigen Rotmarkierung (Teppich) mit dem Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ gekennzeichnet.
  • Anordnung des Verkehrszeichens „Fahrradstraße“ mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“.
  • Die Fahrradstraße soll im Regelfall an Kreuzungen und Einmündungen bevorrechtigt werden.
  • Die Kreuzungsbereiche werden durch Rotmarkierungen mit Fahrradpiktogrammen und Richtungspfeilen sowie dem Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ gestaltet.
  • Im Verlauf der Fahrradstraße markieren weiße Fahrradpiktogramme in einem Abstand von ca. 100 – 150 m.

Der Vollständigkeit wird hier ergänzt, dass die Verwaltung außerdem beauftragt wurde, in einem nächsten Schritt zu prüfen, auf welchen Straßen in Datteln die Standards für Fahrradstraßen umgesetzt werden können.



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