28.08.2019
Am 8. Sepzember wird bundesweit wieder groß der Tag des offenen Denkmals gefeiert. Auch in Datteln organisiert die Volkshochschule eine Radtour, die zu erhaltenswerten und denkmalgeschützen Gebäuden führt, in denen der Geist und die Bauweise einer vergangenen Zeit zum Ausdruck kommen, Dinge, die sich lohnen, dass sie für die heutige Zeit als Beispile unseres gesellschaftlichen Reife- und technischen Entwicklungsprozesses erhalten und gesichert werden.
Es ist das erklärte Ziel der Wählergemeinschaft Die Grünen, das Lebenswerte in unserer Stadt zu bewahren: die Natur, den Frieden und das kulturelle Erbe unserer Vorfahren. Es ist schön, dass wir in unserer Stadt Gebäude aus unterschiedlchen Epochen vorfinden, die Fachwerkbauten aus dem 18. und 19. Jahrhundert, die Häuser der Gründerzeit mit ihren Jugendstilelementen, Bauten aus den zwanziger Jahren mit ihren Bauhausstilelementen und natürlich die vielen Häuser, die in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg in großer Vielfalt und vielfältigen Erscheinungsformen entstanden sind.
Investor treibt „mieses Spiel“ mit der Dattelner Verwaltung
Doch während zehntausende Menschen prächtige Altbauten bestaunen, sind einige Eigentümer genervt von den Auseinandersetzungen mit den Denkmalbehörden. Das Vorgehen des Eigentümers eines dieser älteren Häuser in Datteln löst gerade Irritationen bei denjenigen aus, die sich für Heimat- und Denkmalpflege engagieren. Das Haus steht in der Dattelner Innenstadt, genauer gesagt in der Marktstraße: Zwei Etagen mit 505 qm, davon 345 qm Wohnfläche plus 250 qm Grundstück. Es gehört einem Recklinghäuser Investor, der das Grundstück mit dem baugeschichtlich interessanten Gebäude vor drei Jahren gekauft hat.
Als Käufer einer denkmalgeschützten Immobilie muss ihm klar gewensen sein, dass Tradition nicht nur schmückt, sie fordert auch ihr Recht: Jeder, der ein Denkmal erwirbt, verpflichtet sich automatisch dazu, es zu erhalten, denn daran besteht aus „künstlerischen, wissenschaftlichen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen“ ein öffentliches Interesse. Das heißt, jede Veränderung, egal, ob es sich um den Einbau einer Badewanne oder um eine neue Fassadenfarbe handelt, muss mit der Denkmalschutzbehörde abgeklärt und von ihr genehmigt werden – und zwar vor der Umsetzung.
Vor einigen Wochen hat die Stadt seinem Wunsch entsprochen, das Grundstück teilen zu dürfen in den Bereich des ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses und den Bereich des Gartens. Es heißt, er habe der Stadt versprochen, in einem zweiten Schritt das Fachwerkhaus zu sanieren, wenn er in einem ersten Schritt den Garten bebauen dürfe. In diesen Garten lässt der geschäftstüchtige Recklinghäuser Unternehmer gerade – mit gültiger Baugenehmigung - mehrere Eigentumswohnungen bauen, die er gewinnbringend verkaufen möchte.
An sein Versprechen, das alte Fachwerkhaus zu sanieren, fühlt er sich jedoch offenbar nicht mehr gebunden. Leider hat sich die Stadt in ihrer Gutgläubigkeit dieses Versprechen nicht schriftlich geben lassen. Und sie hat bei der Erteilung der Baugenehmigung auch keine Auflagen hinsichtlich des Altbaues erteilt. Deswegen verfügt sie derzeit über keine Handhabe, wenn der Eigentümer das in die Jahre gekommene, seit 1993 leer stehende Gebäude jetzt wieder abstoßen möchte. Wie auf einer Immobilienseite im Internet zu lesen ist, sucht er nach einem zahlungskräftigen Käufer, für 165.000 Euro. Sicherlich hätte der namentlich bekannte Investor – wie schon der Vorbesitzer – das sanierungsbedürftige Haus gerne abreißen lassen, doch dieses Vorhaben wurde bisher von der Unteren Denkmalschutzbehörde verweigert, weil das Haus aus dem Jahre 1855 als ortsbildprägendes Gebäude unter Denkmalschutz steht. Der Argumentation, dass das Haus derart baufällig sei, dass eine Sanierung nicht mehr möglich sei bzw. sich wirtschaftlich nicht darstellen lasse, folgt das Amt zur Zeit (noch) nicht.
Eine Sanierung lohnt
Bisweilen hört man Stimmen, die sagen, ja wenn das mit dem Denkmalschutz nicht wäre, der mit seinen Auflagen die Sanierung alter Gemäuer so schwierig und kostenspielig mache. Das sagen zumeist Menschen, die selbst noch nie mit der Unteren Denkmalschutzbehörde Kontakt hatten. Die Resonanz der letzten Tage hat uns aber gezeigt, dass das Thema viele Menschen in Datteln berührt. In der Wählergemeinschaft, im Heimatverein, in den sozialen Medien macht man sich Sorgen um die Zukunft des einstmals so schmucken Gebäudes, der Wohn- und Wirkungsstätte der hochgeachteten Arztes Dr. Wirxel. Seine teilweise schiefergedeckte Außenfassade, ein historisches Schmuckstück, prägt bis heute – trotz der klar erkennbaren Zeichen von Verfall und Zerstörung – das Bild der Marktstraße, den Straßenzug, der zum Alten Markt führt.
Je höher aber die Preisvorstellungen des Eigentümers sind, desto geringer ist die Chance, einen Käufer zu finden. Und je länger das Haus ungenutzt in seinem „Dornröschenschlaf“ vor sich hindämmert, desto größer ist die Gefahr, dass sich eines Tages die Sanierung nicht mehr lohnt. Die Öffentlichkeit sollte ihren Druck erhöhen und eine langfristige Rettung des Gebäudes fordern. Und falls sich kein neuer Käufer findet, sollte die Option nicht ungeprüft bleiben, ob die Stadt das Gebäude für einen angemessenen Preis kauft, um es als kulturelles Erbe des 19. Jahrhunderts zu bewahren. Denn in Datteln haben wir auch erlebt, dass es bei gutem Willen möglich ist, ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus zu sanieren und einer neuen wirtschaftlich tragbaren Nutzung zuzuführen: das wunderschön renovierte Fachwerkhaus am Türkenort 7.
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